Frage
Reicht es aus, wenn ein Anstellungsvertrag mit einer eSignatur (Adobe Signature) unterschrieben wird und digital versendet und abgelegt wird? Oder muss ein Arbeitsvertrag zwangsläufig händisch unterschrieben werden und in Papierform dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden? Was sieht z.B. das Nachweisgesetz hier vor?