Arbeitsunfall beim Sommerturnier: So handeln Sie richtig

Derzeit werden in vielen Unternehmen Veranstaltungen für den Sommer geplant. So könnten auch Sie sich von der EM inspirieren lassen und ein kleines Fußballturnier austragen. Bei solchen und ähnlichen Wettkämpfen ereignet sich hin und wieder leider auch ein Unfall. Sie haben dann rechtssicher zu entscheiden, ob Sie es mit einem betrieblichen Ereignis zu tun haben.

Britta Schwalm

12.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Berufsgenossenschaft Ihres Unternehmens ist nicht für private Unfälle zuständig. Bei Betriebsfeiern ist aber oft nicht klar, ob ein betrieblicher oder ein privater Unfall vorliegt. Nach Ansicht der Rechtsprechung kann z. B. ein in der Belegschaft ausgetragenes

Turnier durchaus Teil einer betrieblichen Veranstaltung sein. Ein Spieler, der dabei verletzt wird, steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen, die Sie im Einzelfall prüfen sollten:

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