Die Berufsgenossenschaft Ihres Unternehmens ist nicht für private Unfälle zuständig. Bei Betriebsfeiern ist aber oft nicht klar, ob ein betrieblicher oder ein privater Unfall vorliegt. Nach Ansicht der Rechtsprechung kann z. B. ein in der Belegschaft ausgetragenes
Turnier durchaus Teil einer betrieblichen Veranstaltung sein. Ein Spieler, der dabei verletzt wird, steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen, die Sie im Einzelfall prüfen sollten: