Aufhebungsvertrag oder Vergleich: Vereinbaren Sie die Urlaubsabgeltung zusätzlich zur Abfindung!
In diese Falle sind schon viele Arbeitgeber getappt: Sie vereinbaren beispielsweise per Aufhebungsvertrag, dass ein Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer großzügigen Abfindung enden wird – und wundern sich, wenn der betreffende Mitarbeiter anschließend noch Urlaubsabgeltung verlangt. In vielen Fällen führt an der Zahlung dann kein Weg vorbei. Doch Sie können vorsorgen (Bundesarbeitsgericht (BAG), 3.6.2025, Az. 9 AZR 104/24).
Hildegard Gemünden
05.08.2025
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2 Min Lesezeit
Der Fall: Keine Urlaubsansprüche mehr laut gerichtlichem Vergleich
Ein Rechtsstreit zwischen einem Betriebsleiter und seinem Arbeitgeber führte dazu, dass beide Seiten das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden wollten. In einem gerichtlichen Vergleich vom 31.3.2023 einigten sie sich darauf, dass das Arbeitsverhältnis am 30.4.2023 gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 10.000 € endet. Die Forderung des Mitarbeiters, zusätzlich für 7 Tage nicht genommenen Urlaub Urlaubsabgeltung zu zahlen, hatte der Arbeitgeber zuvor in Anbetracht der Höhe der Abfindung abgelehnt.
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