Ausbildungsbeginn 2026: Die Mindestvergütung steigt erneut

Auszubildende haben zwar keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde im Jahr 2026. Sofern Sie als Arbeitgeber nicht tarifgebunden sind, müssen Sie Ihren Auszubildenden aber die Mindestvergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zahlen. Diese ist zum 1.1.2026 erneut gestiegen.

Hildegard Gemünden

20.01.2026 · 1 Min Lesezeit

So hoch ist die Azubivergütung bei Ausbildungsbeginn im Jahr 2026

Die Brutto-Mindestvergütung für Auszubildende, die ihre Ausbildung in diesem Jahr beginnen, beträgt

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: