Ausbildungsbeginn 2026: Die Mindestvergütung steigt erneut
Auszubildende haben zwar keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde im Jahr 2026. Sofern Sie als Arbeitgeber nicht tarifgebunden sind, müssen Sie Ihren Auszubildenden aber die Mindestvergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zahlen. Diese ist zum 1.1.2026 erneut gestiegen.
Hildegard Gemünden
20.01.2026
·
1 Min Lesezeit
So hoch ist die Azubivergütung bei Ausbildungsbeginn im Jahr 2026
Die Brutto-Mindestvergütung für Auszubildende, die ihre Ausbildung in diesem Jahr beginnen, beträgt
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