Auszeit für die Pflege Angehöriger: Wie Sie die Entgeltabrechnung rechtssicher organisieren

„Ich brauche unbedingt kurzfristig ein paar Wochen frei. Bei mir gibt es einen Pflegefall in der Familie!“ Solche oder ähnliche Situationen haben Sie vermutlich auch schon bei Mitarbeitern Ihres Unternehmens […]

· 5 Min Lesezeit

„Ich brauche unbedingt kurzfristig ein paar Wochen frei. Bei mir gibt es einen Pflegefall in der Familie!“ Solche oder ähnliche Situationen haben Sie vermutlich auch schon bei Mitarbeitern Ihres Unternehmens erlebt. Wie wurde das Problem gelöst? Die meisten Beschäftigten in dieser Lage beantragen bezahlten oder unbezahlten Urlaub. Doch das muss nicht sein. Es gibt eine Möglichkeit, Freistellungen für die Pflege Angehöriger schnell und unbürokratisch umzusetzen – ohne dass Ihr Unternehmen oder der Beschäftigte die Kosten tragen muss. Lesen Sie hier, wie das funktioniert und wie Sie die Sozialversicherung des Mitarbeiters regeln.

Werden Angehörige eines Arbeitnehmers über kürzere oder längere Zeit pflegebedürftig, ist er in einer schwierigen Situation: Er benötigt eine kurzfristige, oft sogar eine langfristige Arbeitsbefreiung. Weil das mittlerweile keine ungewöhnliche Situation mehr ist, hat der Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten für Freistellungen in diesem speziellen Fall geschaffen. In vielen Unternehmen ist das aber noch gar nicht bekannt – mit der Folge, dass die betroffenen Beschäftigten Urlaub beantragen. Das muss jedoch nicht sein. Vielmehr kann ein Mitarbeiter folgende Ansprüche geltend machen, ohne auf Urlaub zurückgreifen zu müssen:

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