BAG: Unter diesen Voraussetzungen dürfen Sie einen Dienstwagen ohne Entschädigung zurückfordern
Immer wieder landen Streitigkeiten um die Rückgabe von auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen vor Gericht. Tatsächlich ist die private Nutzung ein Teil der Vergütung, den Sie nicht ohne Weiteres widerrufen können. Der folgende Fall zeigt, wie Sie den Widerruf rechtssicher gewährleisten, ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen (Bundesarbeitsgericht (BAG), 12.2.2025, 5 AZR 171/24).
Britta Schwalm
25.05.2025
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2 Min Lesezeit
Der Fall: Widerruf des Dienstwagens nach Freistellung von der Arbeit
Dem kaufmännischen Leiter eines Seniorenzentrums mit einem Bruttomonatsgehalt von rund 10.000 € stand laut Arbeitsvertrag zusätzlich ein auch privat zu nutzendes Dienstfahrzeug der Mittelklasse zu. Die private Nutzung schlug in den Gehaltsabrechnungen nach der 1-%-Regel mit 457 € brutto monatlich zu Buche.
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