Zum Start der Ausbildung entsteht die Krankenversicherungspflicht des Auszubildenden. Die Azubis können bis zu 2 Wochen nach Ausbildungsbeginn frei wählen, bei welcher Krankenkasse sie sich versichern möchten. Sobald ein neuer Auszubildender sein
15. Lebensjahr vollendet hat, darf er das Wahlrecht ohne Beteiligung seiner gesetzlichen Vertreter ausüben. Das geht folgendermaßen vonstatten: