Bald kommt der Nachwuchs: So unterstützen Sie jetzt die neuen Azubis beim Start ins Berufsleben

Ihr Unternehmen bildet aus? Schön! Dann bekommen Sie demnächst hautnah mit, wie die Neulinge in ihr Berufsleben starten. Sie als Entgeltabrechner sorgen dafür, dass sich die Auszubildenden Ihres Unternehmens nicht allein mit Fragen um ihre Vergütung, die Besteuerung und die Krankenversicherung herumschlagen müssen. Bringen Sie sich deshalb rechtlich auf den aktuellen Stand.

Britta Schwalm

31.07.2025 · 6 Min Lesezeit

Zum Start der Ausbildung entsteht die Krankenversicherungspflicht des Auszubildenden. Die Azubis können bis zu 2 Wochen nach Ausbildungsbeginn frei wählen, bei welcher Krankenkasse sie sich versichern möchten. Sobald ein neuer Auszubildender sein

15. Lebensjahr vollendet hat, darf er das Wahlrecht ohne Beteiligung seiner gesetzlichen Vertreter ausüben. Das geht folgendermaßen vonstatten:

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