Beachten Sie diese Neuerungen in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen

Das Finanzamt bildet die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und teilt diese dem Bundeszentralamt für Steuern mit. Benötigen Sie für den Lohnsteuerabzug ELStAM, stellt Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern diese zum Abruf bereit. Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 ist eine Anpassung der ELStAM geplant.

Britta Schwalm

23.04.2025 · 1 Min Lesezeit

An die Eintragungen in den ELStAM sind Sie gebunden. Das gilt auch, wenn sie falsch sind. In einer weiteren Ausbaustufe des ELStAM-Verfahrens sollen folgende Merkmale zusätzlich bereitgestellt werden:

1.         bei Verheirateten, ob und in welchem Zeitraum der Ehegatte im Inland nicht meldepflichtig ist oder ob und in welchem Zeitraum die Ehegatten dauernd getrennt leben

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