An die Eintragungen in den ELStAM sind Sie gebunden. Das gilt auch, wenn sie falsch sind. In einer weiteren Ausbaustufe des ELStAM-Verfahrens sollen folgende Merkmale zusätzlich bereitgestellt werden:
1. bei Verheirateten, ob und in welchem Zeitraum der Ehegatte im Inland nicht meldepflichtig ist oder ob und in welchem Zeitraum die Ehegatten dauernd getrennt leben