Betriebsratswahl 2026: 3 Tipps für Sie als Arbeitgeber

Die Organisation von Betriebsratswahlen ist Arbeitnehmersache. Das gilt auch für die nächsten turnusmäßigen Betriebsratswahlen, die vom 1.3. bis zum 31.5.2026 stattfinden. Dennoch sollten Sie als Arbeitgeber auch im Interesse einer guten Zusammenarbeit mit Ihrem künftigen Betriebsrat und um das Risiko einer teuren Wahlwiederholung zu reduzieren, die folgenden drei Tipps beachten.

Hildegard Gemünden

06.02.2026 · 1 Min Lesezeit

1. Prüfen Sie die Wählerliste

Eine Betriebsratswahl ist möglich in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen mindestens drei wählbar sind. Aktiv wahlberechtigt sind alle Betriebsangehörigen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Passiv wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehört und das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 8 BetrVG).

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