1. Prüfen Sie die Wählerliste
Eine Betriebsratswahl ist möglich in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen mindestens drei wählbar sind. Aktiv wahlberechtigt sind alle Betriebsangehörigen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Passiv wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehört und das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 8 BetrVG).