Betriebsveranstaltungen: Auch wenn nicht alle feiern, kann Ihr Unternehmen Abgaben sparen

Eine schöne Regelung: Der Betrieb feiert, und alle Zuwendungen bleiben lohnsteuer- und beitragsfrei. Fast ebenso günstig ist die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung mit der Folge der Beitragsbefreiung. Voraussetzung für die Steuervergünstigungen war bisher aber, dass eine Feier allen Mitarbeitern eines Unternehmens offensteht. Darf nur eine ausgewählte Gruppe feiern, war auch die Pauschalierung ausgeschlossen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dieser Ansicht in einem aktuellen Urteil ein Ende bereitet (Urteil vom 27.3.2024, Az. VI R 5/22, veröffentlicht am 10.5.2024).

Britta Schwalm

13.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Ein Unternehmen veranstaltete 2 Weihnachtsfeiern: Ein Fest war ausschließlich den Vorstandsmitgliedern vorbehalten. Das andere stand nur den Mitarbeitern offen, die zum Führungskreis gehörten. Lohnsteuer für die Zuwendungen an Mitarbeiter im Wert von insgesamt rund 200.000 € führte der Betrieb nicht ab.

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