Sitzt Ihr Unternehmen in Bayern oder Sachsen, können Sie Mitarbeiter, die bezahlten Bildungsurlaub beantragen wollen, einfach wieder wegschicken. In sämtlichen anderen Bundesländern müssen Sie sich in solch einem Fall mit einigen Fragen auseinandersetzen: Wie lange darf die Freistellung sein? Wie viel Entgelt erhält der betreffende Beschäftigte fortgezahlt? Welche Voraussetzungen müssen geprüft werden?
Bildungsurlaub: Wie Sie alle Abrechnungsfragen rund um diese besondere Freistellung regeln
In Bayern wurde eine Online-Petition ins Leben gerufen, um Bildungsurlaub einzuführen. In allen anderen Bundesländern außer Sachsen gibt es dieses Modell bereits. Wünschen Mitarbeiter „Bildungsurlaub“, muss Ihr Unternehmen diesem Wunsch für gewöhnlich nachkommen. Bezahlten Bildungsurlaub gibt es sogar zusätzlich zum Erholungsurlaub. Lesen Sie hier, wie Sie die zusätzliche Freistellung richtig abwickeln.