Bis 2.000 € lohnsteuerfrei: Warum es für Ihr Unternehmen bald noch attraktiver wird, Altersrentner zu beschäftigen

Beschäftigte, die bereits eine Rente wegen Alters beziehen, dürfen im Job ohne Rentenkürzung so viel dazuverdienen, wie sie wollen. Das gilt seit 2023 unabhängig davon, ob die Beschäftigten das Alter für eine Regelaltersrente erreicht haben oder nicht. Ab 1.1.2026 wird ein weiterer Anreiz für diese Rentner geschaffen, weiterzuarbeiten: Bis zu 2.000 € des Einkommens bleiben monatlich komplett steuerfrei. Ein Arbeitgeber spart bei der Beschäftigung dieser Mitarbeiter zwar nichts. Für deren Motivation kann die Neuregelung aber einen Anschub bedeuten. Davon profitieren letztendlich auch Arbeitgeber.

Britta Schwalm

25.11.2025 · 4 Min Lesezeit

Bekommt auch Ihr Unternehmen den Fachkräftemangel zu spüren? Eine Lösung kann die Beschäftigung von Rentnern oder Mitarbeitern sein, die nach Erreichen ihres Renteneintrittsalters noch eine Weile im Unternehmen bleiben oder neu eingestellt werden. Die Vorteile: Bezieher einer Altersrente sind als Beschäftigte oft sehr flexibel. Zudem dürfen alle Altersrentner unbegrenzt zu Ihrer Rente hinzuverdienen. Damit ist die Hinzuverdienstgrenze bei diesen Mitarbeitern kein Thema, mit dem Sie sich beschäftigen müssen.

Neu: keine Lohnsteuer auf ein Entgelt bis 2.000 €

Ab dem 1.1.2026 soll darüber hinaus die sogenannte Aktivrente eingeführt werden. Wichtigste Maßnahme: Rentner, die das Alter für ihre Regelaltersrente erreicht haben, können ab dem 1.1.2026 voraussichtlich einen Steuerfreibetrag von 2.000 € monatlich in Anspruch nehmen. Konkret ist Folgendes geplant:

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