Sie sind verpflichtet, die Lohnsteueranmeldung elektronisch zu übermitteln. Wenn Sie bereits Lohnsteuerbescheinigungen mit elektronischem Zertifikat übermittelt haben, benötigen Sie für die laufenden Lohnsteueranmeldungen kein neues Zertifikat. In welchen Abständen Sie im Jahr 2025 eine Lohnsteueranmeldung abgeben müssen, richtet sich nach der Summe der Lohnsteuer in Ihrem Betrieb:
1. Wenn die Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr insgesamt mehr als 5.000 € betrug: Sie müssen spätestens am 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats melden, also 12 x im Jahr.