Das Formular für die Lohnsteueranmeldung 2025 ist da

Für die meisten Mitarbeiter behalten Sie Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt ein. Diese Steuern melden und zahlen Sie zu bestimmten Terminen an Ihr Betriebsstättenfinanzamt. Das neue Formular für die Lohnsteueranmeldung 2025 wurde am 29.8.2024 vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht (GZ: IV C 5 S 2533/19/10026 :005).
Geld und Hammer

Britta Schwalm

23.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Sie sind verpflichtet, die Lohnsteueranmeldung elektronisch zu übermitteln. Wenn Sie bereits Lohnsteuerbescheinigungen mit elektronischem Zertifikat übermittelt haben, benötigen Sie für die laufenden Lohnsteueranmeldungen kein neues Zertifikat. In welchen Abständen Sie im Jahr 2025 eine Lohnsteueranmeldung abgeben müssen, richtet sich nach der Summe der Lohnsteuer in Ihrem Betrieb:

1.   Wenn die Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr insgesamt mehr als 5.000 € betrug: Sie müssen spätestens am 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats melden, also 12 x im Jahr.

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