Stoßen Sie das Verfahren so früh wie möglich an. Trifft die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRVB) die Entscheidung „Versicherungspflicht“, gilt diese nämlich grundsätzlich ab dem ersten Tag der Beschäftigung. Der Beschäftigte ist dagegen erst ab dem Tag der Statusentscheidung versicherungspflichtig, wenn Sie oder der Mitarbeiter das Anfrageverfahren innerhalb des ersten Monats der Beschäftigung eingeleitet haben. Voraussetzung für die Versicherungspflicht ab Entscheidungsdatum ist dabei, dass
- der Mitarbeiter der Entscheidung zustimmt
- und der Mitarbeiter bis zur Bekanntgabe der Entscheidung ausreichend (privat) versichert war (in der Renten- und Krankenversicherung).