Der Fall: Unerwünschte Werbemails
Ein Rechtsanwalt bekam immer wieder Werbemails von der juristischen Datenbank juris, obwohl er seine Einwilligung hierzu mehrfach widerrufen hatte. Schließlich verklagte er juris auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Er habe einen immateriellen Schaden erlitten, weil er die Kontrolle über seine persönlichen Daten verloren habe. Juris dagegen sah keinen immateriellen Schaden. Außerdem sei es zu dem Datenschutzverstoß nur gekommen, weil Mitarbeiter betriebliche Weisungen missachtet hätten. Deshalb hafte juris ohnehin nicht. Das Landgericht (LG) Saarbrücken legte den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.