Die Zusammenarbeit mit einem Employer-of-Record-Dienstleister funktioniert so
Der im Ausland ansässige Dienstleister stellt den dortigen Mitarbeiter an, wickelt alle Formalitäten und die Gehaltsabrechnungen nach dortigem Recht ab und überträgt Ihrem in Deutschland ansässigen Unternehmen das fachliche Weisungsrecht für den Mitarbeiter. Disziplinarische Maßnahmen wie Abmahnungen und Kündigung nimmt er nach Absprache mit Ihnen vor. Sie übernehmen die Lohnkosten und zahlen zusätzlich eine Gebühr an den Dienstleister. Diese Gestaltung ist als Arbeitnehmerüberlassung zu werten, wobei der Employer-of-Record-Dienstleister der Verleiher ist, Ihr Unternehmen der Entleiher und der remote im Ausland tätige Mitarbeiter die Leiharbeitskraft.