Die Sozialabgaben steigen weiter: Rechnen Sie mit diesen Beträgen ab 1.1.2026

Steigende Sozialabgaben belasten Sie und Ihre Mitarbeiter gleichermaßen. Und zum 1.1.2026 ist es wieder so weit. Denn das Bundesarbeitsministerium hat im September die voraussichtlichen Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2026 veröffentlicht. Diese müssen zwar noch Bundestag und Bundesrat passieren. Mit Änderungen ist aber nicht mehr zu rechnen. Erfahren Sie deshalb hier im Überblick, wie die neuen Werte aussehen und was sie für Sie und Ihre Mitarbeiter bedeuten.

Britta Schwalm

04.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen belasten Sie und Ihre Mitarbeiter mit höherem Gehalt

Die Beitragsbemessungsgrenzen legen je nach Sozialversicherungszweig fest, von welchem Gehalt Sie maximal Sozialversicherungsbeiträge berechnen und abführen müssen. Verdient ein Mitarbeiter mehr, ist der übersteigende Betrag beitragsfrei. Weil die Löhne und Gehälter zuletzt relativ stark gestiegen sind, steigen nun auch die Beitragsbemessungsgrenzen entsprechend um immerhin 500 € pro Monat in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und 300 € pro Monat in der Kranken- und Pflegeversicherung (siehe Tabelle auf Seite 7).

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