Höhere Beitragsbemessungsgrenzen belasten Sie und Ihre Mitarbeiter mit höherem Gehalt
Die Beitragsbemessungsgrenzen legen je nach Sozialversicherungszweig fest, von welchem Gehalt Sie maximal Sozialversicherungsbeiträge berechnen und abführen müssen. Verdient ein Mitarbeiter mehr, ist der übersteigende Betrag beitragsfrei. Weil die Löhne und Gehälter zuletzt relativ stark gestiegen sind, steigen nun auch die Beitragsbemessungsgrenzen entsprechend um immerhin 500 € pro Monat in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und 300 € pro Monat in der Kranken- und Pflegeversicherung (siehe Tabelle auf Seite 7).