„Dürfen wir eine Befristung im Arbeitszeugnis erwähnen?“
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
Hildegard Gemünden
20.01.2026 ·
1 Min Lesezeit
FRAGE:
Bisher haben wir in die Arbeitszeugnisse von befristet beschäftigten Mitarbeitern als Beendigungsgrund geschrieben: „Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seiner Befristung.“ Nun habe ich gelesen, dass das nicht zulässig ist. Ist das richtig und wie können wir besser formulieren?
ANTWORT:
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang? Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter: