Kompakter Überblick

„Dürfen wir eine Befristung im Arbeitszeugnis erwähnen?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Hildegard Gemünden

20.01.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Bisher haben wir in die Arbeitszeugnisse von befristet beschäftigten Mitarbeitern als Beendigungsgrund geschrieben: „Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seiner Befristung.“ Nun habe ich gelesen, dass das nicht zulässig ist. Ist das richtig und wie können wir besser formulieren?

ANTWORT:

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