Ein Betriebsrat wird erstmals gewählt: Wenn Sie jetzt schnell handeln, entscheiden Sie noch allein
Sobald in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat gebildet ist, müssen Sie dessen Mitbestimmungsrechte beachten. Wenn in Ihrem bislang betriebsratslosen Betrieb ein Betriebsrat jedoch erst gebildet wird, hat dieser nur über solche Maßnahmen ein Mitbestimmungsrecht, mit deren Umsetzung Sie noch nicht begonnen haben (Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg, 30.9.2025, 2 TaBV 2/25).
Hildegard Gemünden
16.12.2025
·
1 Min Lesezeit
Der Fall: Arbeitgeber kündigt wegen Betriebsverlagerung
Ein Unternehmen wollte wesentliche Teile eines bis dahin betriebsratslosen Betriebs mit 46 Mitarbeitern verlagern. Am 3.4.2025 erhielten deshalb 32 Mitarbeiter die betriebsbedingte Kündigung. Am 23.4.2025 fand die konstituierende Sitzung des im April erstmals gewählten Betriebsrats statt.
Dieser wollte nun nachträglich noch einen Sozialplan für die gekündigten Mitarbeiter durchsetzen und beantragte die Einsetzung einer Einigungsstelle. Die Entlassungen seien sozialplanpflichtig, obwohl zum Zeitpunkt der Kündigungen noch kein Betriebsrat bestand. Denn der Arbeitgeber habe bei einer Betriebsversammlung Anfang März wahrheitswidrig behauptet, es gebe keine Pläne zur Standortverlagerung und damit eine frühere Betriebsratswahl vereitelt.
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