FRAGE
Wir bitten unsere Mitarbeiter immer am Ende des Jahres, ihre Urlaubswünsche für das Folgejahr einzureichen, damit wir die Urlaube rechtzeitig planen können. Nun hat ein Mitarbeiter für 2024 bisher nur eine Urlaubswoche verplant. Für weitere Urlaubstage möchte er sich nicht festlegen. Er meint, wir könnten ihm ja eventuell am Jahresende noch offene Urlaubstage ausbezahlen. Wir haben grundsätzlich nichts dagegen. Um uns abzusichern, würden wir uns die Urlaubsabgeltung aber gern vom Mitarbeiter schriftlich bestätigen lassen. Haben Sie hierzu eine Musterformulierung?