Einmal Bürohund, immer Bürohund: Das muss nicht sein

In vielen Betrieben ist es heute üblich, dass Mitarbeiter ihre Hunde mit zur Arbeit bringen. Welche Handhabe haben Sie aber, wenn das irgendwann nicht mehr passt? Der folgende Fall liefert hierzu wichtige Hinweise.

Britta Schwalm

14.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Neuer Vorgesetzter will Hund nicht mehr dulden

Die Mitarbeiterin einer Spielhalle hatte ihren Hund jahrelang mit zur Arbeit gebracht. Ihre jeweiligen Vorgesetzten hatten das nie beanstandet, obwohl der Arbeitsvertrag das Mitbringen von Tieren ausdrücklich untersagte. Als ein neuer Vorgesetzter das Hundeverbot im März 2025 durchsetzen wollte, versuchte die Mitarbeiterin auf dem Rechtsweg, die weitere Duldung zu erzwingen. Sie meinte, der Arbeitgeber sei hierzu aus folgenden Gründen verpflichtet:

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Mein Personalwissen‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Beiträge, Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!