Arbeitgeber und Steuerberater müssen ab dem 1.1.2025 die Daten der Finanzbuchhaltung zusammen mit den Daten der euBP übermitteln. § 126 Sozialgesetzbuch (SGB) IV hat Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt, bei den Rentenversicherungsträgern bis zum 31.12.2026 zu beantragen, dass diese auf die elektronische Lieferung der euBP-Daten verzichten. Für Unternehmen, die einen solchen Antrag bereits gestellt haben, soll sich dieser nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung Bund auch auf die Daten der Finanzbuchhaltung erstrecken.
Kein neuer Antrag nötig
Haben Sie seit 2023 einen Antrag gestellt, um die Daten für die euBP noch nicht digital übermitteln zu müssen, brauchen Sie 2025 nicht nochmals einen gesonderten Antrag stellen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterscheidet 2 Fälle: