Der Fall: Ein Krankenpfleger in der Insolvenz
Ein in einer Caritas-Einrichtung beschäftigter Krankenpfleger befindet sich in einem Insolvenzverfahren. Für seinen Arbeitgeber stellte sich daher die Frage, ob er die nach den Caritas-Richtlinien zum 30.6.2023 sowie zum 30.6.2024 fällige Insolvenzausgleichsprämie von je 1.500 € an den Mitarbeiter oder an seinen Insolvenzverwalter überweisen muss. Der Mitarbeiter beantragte die Freigabe der Zahlung beim Insolvenzgericht, das diesen Antrag ablehnte. Der Mitarbeiter ging jedoch weiter bis zum BGH.