Erhöhte Pendlerpauschale seit 1.1.2026: So können Sie die Fahrt zur Arbeit jetzt bezuschussen

An den Kosten Ihrer Mitarbeiter für die Fahrt zur Arbeit – genauer: zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – können Sie sich als Arbeitgeber steuerlich begünstigt und beitragsfrei beteiligen. Dazu stellen Sie Ihren Mitarbeitern entweder ein Jobticket zur Verfügung oder Sie zahlen einen Fahrtkostenzuschuss. Beim Fahrtkostenzuschuss sind seit 1.1.2026 höhere Zahlungen möglich. Erfahren Sie hier, wie Sie nun betriebsprüfungssicher rechnen und den Zuschuss optimal gestalten.

Hildegard Gemünden

06.02.2026 · 4 Min Lesezeit

Die Pendlerpauschale als Maßstab für Ihren Fahrtkostenzuschuss

Ihre Mitarbeiter können für die Fahrt zur Arbeit die Pendlerpauschale nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) in ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Diese beträgt seit dem 1.1.2026 für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 0,38 € (statt vorher 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € für jeden weiteren Kilometer).

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