Es ist fünf vor zwölf: Beginnen Sie jetzt mit der Anpassung Ihres Gehaltssystems an das neue EU-Recht

Eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson (WTW) zeigt: Bisher haben nur wenige Unternehmen in Deutschland damit begonnen, ihr Gehaltssystem an die Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTranspRL) der EU anzupassen. Dabei gilt diese spätestens ab dem 7.6.2026 unmittelbar und zwingend für Sie und Ihre Mitarbeiter. Eine frühere 1:1-Umsetzung in deutsches Recht ist geplant. Freie Gehaltsverhandlungen sind damit zunehmend riskant, weil Gehaltsanpassungen nach oben drohen. Erfahren Sie hier, wie der Stand der Dinge ist und was nun zu tun ist.

Hildegard Gemünden

17.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Diese Neuerungen kommen spätestens ab dem 7.6.2026 auf Sie zu

Sie brauchen ein Vergütungssystem (Art. 4 Abs. 1 EntgTranspRL): Dieses muss gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gewährleisten. Gehaltsunterschiede müssen auf geschlechtsneutralen Kriterien wie Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen beruhen. Mitarbeiter, die beim Gehalt benachteiligt werden, können unter anderem eine vollständige Nachzahlung entgangener Entgelte von Ihnen verlangen (Art. 16 EntgTranspRL).

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