Diese Neuerungen kommen spätestens ab dem 7.6.2026 auf Sie zu
Sie brauchen ein Vergütungssystem (Art. 4 Abs. 1 EntgTranspRL): Dieses muss gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gewährleisten. Gehaltsunterschiede müssen auf geschlechtsneutralen Kriterien wie Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen beruhen. Mitarbeiter, die beim Gehalt benachteiligt werden, können unter anderem eine vollständige Nachzahlung entgangener Entgelte von Ihnen verlangen (Art. 16 EntgTranspRL).