Gefeiert trotz Krankschreibung: Schauen Sie genau hin, bevor Sie Ihrem Mitarbeiter kündigen
Ärgern Sie sich über einen Mitarbeiter, der beispielsweise an den zurückliegenden Karnevalstagen krankgeschrieben war und von dem Sie wissen, dass er trotzdem gefeiert hat? Dann liegt es nahe, dass Sie ihm kündigen. Denn das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit ist ein Kündigungsgrund. Ganz so einfach ist es aber nicht, wie das folgende Urteil aus dem letzten Jahr zeigt.