„Gleichzeitig frei und fest angestellt: Wie beurteilen wir das sozialversicherungsrechtlich?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

09.10.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Eine Mitarbeiterin arbeitet für uns derzeit noch ausschließlich als Freelancerin und damit als Selbstständige. Ab 1.11.2025 soll sie allerdings zusätzlich – für eine ganz andere Abteilung und mit anderem Tätigkeitsschwerpunkt – stundenweise eine Festanstellung im Unternehmen aufnehmen. Wie beurteilen wir die Sozialversicherungspflicht? Gilt die Tätigkeit einheitlich als versicherungspflichtig oder können wir das trennen?





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