„Gleichzeitig selbstständig und angestellt: Wie beurteile ich die Versicherungspflicht?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

25.08.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Eine Mitarbeiterin arbeitet für unser Unternehmen aktuell ausschließlich als Freelancerin und damit als Selbstständige. Ab 1.6.2024 soll sie allerdings zusätzlich – für eine ganz andere Abteilung und mit anderem Tätigkeitsschwerpunkt – noch stundenweise eine Festanstellung im Unternehmen aufnehmen. Wie beurteilen wir dann die Sozialversicherungspflicht? Gilt die Tätigkeit einheitlich als sozialversicherungspflichtig oder können wir das trennen?

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