FRAGE
Eine Mitarbeiterin arbeitet für unser Unternehmen aktuell ausschließlich als Freelancerin und damit als Selbstständige. Ab 1.6.2024 soll sie allerdings zusätzlich – für eine ganz andere Abteilung und mit anderem Tätigkeitsschwerpunkt – noch stundenweise eine Festanstellung im Unternehmen aufnehmen. Wie beurteilen wir dann die Sozialversicherungspflicht? Gilt die Tätigkeit einheitlich als sozialversicherungspflichtig oder können wir das trennen?