Höhere Abfindung statt Urlaub(sabgeltung): Das ist riskant, solange das Arbeitsverhältnis besteht!
Wenn Sie sich mit einem Mitarbeiter über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einigen, könnten Sie versucht sein, ihm für den Verzicht auf seinen Resturlaub bzw. dessen Abgeltung eine höhere Abfindung anzubieten. Solange das Arbeitsverhältnis besteht, sollten Sie sich auf eine solche Vereinbarung trotzdem nicht einlassen. Denn die Vereinbarung könnte unwirksam sein, sodass Sie letztlich die höhere Abfindung plus Urlaubsabgeltung zahlen müssten (Landesarbeitsgericht (LAG) Köln, 31.4.2024, 7 Sa 516/23).
Britta Schwalm
02.07.2025
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1 Min Lesezeit
Der Fall: Urlaubsverzicht im gerichtlichen Vergleich
Im März 2023 einigte sich ein Arbeitgeber mit seinem Mitarbeiter auf einen gerichtlichen Vergleich mit im Wesentlichen diesen Inhalten:
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