Wenn Ihr Unternehmen Mitarbeiter ins Ausland schickt, haben Sie jede Menge rund um Lohnsteuer und Sozialversicherung zu regeln. Was die Sache erschweren kann: Mitarbeiter sind häufig im Einsatzland lohnsteuerpflichtig. In solchen Fällen dürfen Sie das sog. Hypotax-Verfahren anwenden. Diese Methode hat aber ihre Tücken, wie ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.12.2023 (Az. 5 AZR 307/22, veröffentlicht am 5.3.2024) zeigt.
Ein Mitarbeiter wurde von seiner Arbeitgeberin in Hamburg für 2 Jahre nach Toulouse zu einem konzernangehörigen Unternehmen entsandt. Die Parteien schlossen einen Entsendungsvertrag. Diesem Vertrag waren Anhänge beigefügt. Einer davon war dem Thema „Steuerausgleich – Grundsätze“ gewidmet. In diesem Anhang war das sog. Hypotax-Verfahren näher erläutert.