Hypotax: Wann und wie Sie das Verfahren bei entsandten Mitarbeitern anwenden dürfen

Wenn Ihr Unternehmen Mitarbeiter ins Ausland schickt, haben Sie jede Menge rund um Lohnsteuer und Sozialversicherung zu regeln. Was die Sache erschweren kann: Mitarbeiter sind häufig im Einsatzland lohnsteuerpflichtig. In […]

· 2 Min Lesezeit

Wenn Ihr Unternehmen Mitarbeiter ins Ausland schickt, haben Sie jede Menge rund um Lohnsteuer und Sozialversicherung zu regeln. Was die Sache erschweren kann: Mitarbeiter sind häufig im Einsatzland lohnsteuerpflichtig. In solchen Fällen dürfen Sie das sog. Hypotax-Verfahren anwenden. Diese Methode hat aber ihre Tücken, wie ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.12.2023 (Az. 5 AZR 307/22, veröffentlicht am 5.3.2024) zeigt.

Ein Mitarbeiter wurde von seiner Arbeitgeberin in Hamburg für 2 Jahre nach Toulouse zu einem konzernangehörigen Unternehmen entsandt. Die Parteien schlossen einen Entsendungsvertrag. Diesem Vertrag waren Anhänge beigefügt. Einer davon war dem Thema „Steuerausgleich – Grundsätze“ gewidmet. In diesem Anhang war das sog. Hypotax-Verfahren näher erläutert.

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