Inflationsausgleichsprämie & Altersteilzeit: Ihr Unternehmen darf Mitarbeiter in der Passivphase außen vor lassen

Zahlt Ihr Unternehmen eine lohnsteuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie, dürfen Sie Mitarbeiter in der Freistellungsphase der Altersteilzeit außen vor lassen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen gab kürzlich einem Arbeitgeber, der Mitarbeiter in der „Passivphase“ der Altersteilzeit im Hinblick auf eine Inflationsausgleichsprämie leer ausgehen ließ, grünes Licht (Urteil vom 17.5.2024, Az. 14 SLa 26/24). Lesen Sie hier, mit welcher Begründung.

Britta Schwalm

23.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Es ging um einen Beschäftigten, der mit seiner Arbeitgeberin einen Altersteilzeitvertrag im sog. Blockmodell geschlossen hatte. Der Mitarbeiter arbeitete also zunächst voll und erhielt ein Teilzeitentgelt. Ab 2022 war er komplett freigestellt und bekam dasselbe Teilzeitentgelt weiter. Das Unternahmen zahlte allen aktiv beschäftigten Mitarbeitern im April 2023 eine Inflationsausgleichsprämie – auch denjenigen, die sich in der Arbeitsphase ihrer Blockaltersteilzeit befanden. Der Mitarbeiter, der bereits die Passivphase angetreten hatte, ging leer aus. Er zog vor Gericht.

Er sei wegen seiner Altersteilzeit diskriminiert worden. Das LAG Niedersachsen sah dies anders. Das Vorgehen der Arbeitgeberin knüpfe mit der Zahlung rechtswirksam an die aktive Arbeitsphase an. Darin sei eine sachliche und damit legitime Ungleichbehandlung zu sehen. Die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie, der eine auf einem sachlichen Grund basierende Ungleichbehandlung zugrunde liegt, ist rechtens. Mitarbeitern, die das in den kommenden Wochen noch betrifft und die murren, können Sie die Entscheidung zeigen.

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