Ist Ihr Mitarbeiter leitender Angestellter? Auf die unternehmerische Entscheidungsfreiheit kommt es an
Leitende Angestellte haben mehr Einfluss im Unternehmen als „normale“ Mitarbeiter. Sie genießen arbeitsrechtlich aber auch weniger Schutz und werden insbesondere nicht vom Betriebsrat vertreten. Für Sie als Arbeitgeber ist es daher interessant, möglichst viele Mitarbeiter als leitende Angestellte zu behandeln. Doch hier gibt es Grenzen, die der folgende Fall aufzeigt (Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen, 9.12.2024, 16 TaBV 93/24).
Britta Schwalm
14.06.2025
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5 Min Lesezeit
Der Fall: Filialleiterin hat Personalverantwortung für 100 Mitarbeiter
Es geht um ein Einzelhandelsunternehmen mit rund 3.500 Beschäftigten in 70 Filialen. Der Betriebsrat einer Filiale mit knapp 100 Mitarbeitern wollte gerichtlich feststellen lassen, dass die dortige Filialleiterin keine leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sei. Der Arbeitgeber sah dies anders.
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