Leider überbringen Sie Ihren Mitarbeitern im Hinblick auf die Beitragsberechnung ab 2025 vor allem schlechte Nachrichten: Die Beitragsbemessungsgrenzen werden ganz erheblich ansteigen. Damit steigt die Belastung für besserverdienende Mitarbeiter – ebenso wie für Ihr Unternehmen! Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen werden ebenfalls angehoben. Das bedeutet: Einige Beschäftigte, die bisher privat oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, werden zum Jahreswechsel wieder versicherungspflichtig. Für diese Beschäftigten ist es besonders wichtig, rechtzeitig von Ihnen informiert zu werden. Deshalb: Rechnen Sie anhand der neuen Größen jetzt schon einmal nach! Spätestens Ende des Jahres muss der Bundesrat die Werte offiziell absegnen. Voraussichtlich wird es keine Änderungen mehr geben.
Das sind die neuen Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) legen als Einkommensobergrenzen fest, bis zu welchem Betrag Sie das Arbeitsentgelt Ihrer Mitarbeiter in den einzelnen Versicherungszweigen zur Berechnung der Beiträge heranziehen können. Der Teil des Entgelts, der diese Obergrenze übersteigt, ist nicht mehr beitragspflichtig.