Das neue Wachstumschancengesetz, das am 27.3.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, enthält zum einen Regelungen zur Verzinsung von zu viel gezahlten Pflegeversicherungsbeiträgen. Enthalten ist auch eine Übergangsregelung für die Berechnung von Zinsen bei Rückerstattungen, wenn die Beitragsabschläge nicht in der richtigen Höhe berücksichtigt worden sind. Die Umsetzung dieser Regelungen klärt das neue Schreiben des GKV-Spitzenverbands.
Kinderstaffelung und Übergangsregelung: Wie Sie Pflegeversicherungsbeiträge erstatten und verzinsen
Seit Juli 2023 richtet sich die Höhe der Pflegeversicherungsbeiträge gestaffelt nach der Anzahl der Kinder der Beitragszahler. Bis ein digitales Nachweisverfahren für Kinder eingerichtet ist, gilt eine Übergangsregelung. Diese kann zu überhöhten Beitragszahlungen führen. Wann und wie mit dem digitalen Verfahren zu rechnen ist und wie überzahlte Beiträge zu verzinsen sind, legt ein aktuelles Schreiben der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vom 3.4.2024 fest.