„Können wir unserer langjährigen Mitarbeiterin kündigen?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Hildegard Gemünden

06.01.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Wir sind ein Kleinbetrieb mit acht Mitarbeitern. Einer seit 20 Jahren bei uns beschäftigten, inzwischen 60-jährigen Mitarbeiterin würden wir gern kündigen, weil sie immer wieder krank und wenig leistungsfähig ist. Ist das möglich?

ANTWORT:



Ja, weil Sie nicht mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen, gilt für Ihre Mitarbeiterin die Kleinbetriebsklausel nach § 23 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Demnach können Sie Ihrer Mitarbeiterin ohne sachlich rechtfertigenden Grund kündigen – unabhängig von ihrem Alter und ihrer Beschäftigungsdauer. Es spielt auch keine Rolle, ob die Fehlzeiten für eine krankheitsbedingte Kündigung reichen.



Sie müssen lediglich die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beachten. Diese beträgt bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.









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