Kündigung nach teurer Weiterbildung: Unter diesen Voraussetzungen bekommen Sie Ihr Geld zurück
Damit Ihre Mitarbeiter immer über aktuelles Know-how verfügen, investieren Sie in deren Weiterbildung. Doch Sie wollen auch von diesem Know-how profitieren. Dafür gibt es Fortbildungsverträge. Darin verpflichten Sie Ihren jeweiligen Mitarbeiter, die Fortbildungskosten zurückzuzahlen, wenn er sein Arbeitsverhältnis innerhalb bestimmter Fristen beendet. Vor Gericht erweisen sich solche Vereinbarungen aber häufig als unwirksam, wie der folgende Fall zeigt. Lesen Sie hier, wie Sie rechtssicher vorgehen und alles richtig abfassen.
Britta Schwalm
22.04.2025
·
5 Min Lesezeit
Der Fall: Rückzahlung bei Kündigung ohne wichtigen Grund
Ein Arbeitgeber hatte seiner Mitarbeiterin ein ausbildungsintegriertes duales Studium finanziert und sie vertraglich verpflichtet, anschließend 5 Jahre im Unternehmen zu bleiben. Andernfalls hätte die Mitarbeiterin die Fortbildungskosten zurückzahlen müssen, sofern sie vorzeitig ohne wichtigen Grund kündigt. Als die Mitarbeiterin bereits nach Abschluss des Ausbildungsteils zum nächstmöglichen Termin kündigte, verlangte der Arbeitgeber die Rückzahlung der Fortbildungskosten. Weil die Mitarbeiterin die Zahlung verweigerte, klagte der Arbeitgeber.
Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?
Testen Sie jetzt ‚Mein Personalwissen‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Beiträge, Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!