Kündigung wegen Unterschlagung: Nur wenn Sie alle relevanten Indizien rechtzeitig darlegen

Ein Mitarbeiter hat Geld unterschlagen: Das ist ein klassischer Grund, ihm fristlos zu kündigen. Bei der Beweisführung ist jedoch Sorgfalt geboten, wenn Ihre Kündigung vor Gericht bestehen soll (LAG Rheinland-Pfalz, 20.2.2025, 5 SLa 146/24).

Britta Schwalm

21.06.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Fahrlehrer behält 600 €

Der Sachverhalt: Ein Fahrlehrer hatte am 29.11.2023 – ca. 3 Wochen vor Ablauf seiner 3-monatigen Probezeit – von einer Fahrschülerin 600 € in bar erhalten und quittiert. Er zahlte das Geld aber weder auf das Konto seines Arbeitgebers ein noch gab er es im Büro ab. Vom 30.11. bis zum 15.12.2023 war der Mitarbeiter arbeitsunfähig krank. Am 11.12. übergab der Arbeitgeber dem Mitarbeiter an dessen Wohnort die ordentliche Kündigung zum 31.12. – vermutlich wegen der Arbeitsunfähigkeit während der Probezeit. Gleichzeitig verlangte er die Herausgabe des dienstlichen Tablets und des Lehrfahrzeugs und nahm diese mit zurück in die Fahrschule. Mit Schreiben vom 12.12. kündigte er dem Mitarbeiter zudem fristlos wegen der Unterschlagung.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Mein Personalwissen‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Beiträge, Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!