„Kündigungszustellung per Bote und Datenschutz: Darf der Bote die Kündigung wirklich lesen?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Hildegard Gemünden

06.01.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Wir wollen einem Mitarbeiter kündigen, der schon lange krank ist und mit dem es in der Vergangenheit einige Differenzen gab. Deshalb ist uns eine rechtssichere Zustellung der Kündigung besonders wichtig. Allgemein wird ja empfohlen, die Kündigung von einem Boten übergeben bzw. in den Hausbriefkasten werfen zu lassen. Allerdings muss der Bote das Kündigungsschreiben lesen, damit er bezeugen kann, welches Schreiben er übergeben oder eingeworfen hat. Wir fragen uns, wie es hier mit dem Datenschutz aussieht: Darf der Bote das Kündigungsschreiben einfach so lesen?

ANTWORT:

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