„Längere Krankheit in den ersten Beschäftigungsmonaten: Können wir die Probezeit verlängern?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Hildegard Gemünden

06.02.2026 · 2 Min Lesezeit

FRAGE:

Wir haben einen Mitarbeiter zum 1.10.2025 eingestellt und mit ihm eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart, also bis 31.3.2026. Ende November hatte er einen Unfall. Seitdem ist er durchgehend voraussichtlich noch bis Ende Februar arbeitsunfähig. Da wir seine Arbeitsleistung durch die lange Fehlzeit kaum beurteilen können, würden wir seine Probezeit gern verlängern. Ist das möglich und wie formulieren wir eine solche Verlängerung rechtssicher?

ANTWORT:

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