Leiharbeitskräfte dürfen mehr verdienen als Festangestellte

Schon seit Jahren gilt für Leiharbeitskräfte der sogenannte Equal-Pay-Grundsatz: Sie dürfen nicht schlechter bezahlt werden als die vergleichbaren Stammmitarbeiter des Einsatzbetriebs. Ausnahmen sind nur auf tarifvertraglicher Grundlage und nur für begrenzte Zeit zulässig. Wie aber sieht es umgekehrt aus, wenn Leiharbeitskräfte mehr verdienen als fest angestellte Mitarbeiter des Einsatzbetriebs? Diese Frage beantwortet das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 9.1.2024 (5 Sa 37/23).

Britta Schwalm

13.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Mehr Leiharbeitskräfte als Arbeitnehmer

Die Mitarbeiterin eines bundesweit tätigen Callcenters arbeitete an einem Standort mit 45 Beschäftigten. Der größte Teil ihrer Kollegen bestand jedoch aus Leiharbeitnehmern mit einem deutlich höheren Gehalt. Weil außerdem die Führungskräfte des Standorts Leiharbeitskräfte waren, meinte die Mitarbeiterin, der Standort werde von der Zeitarbeitsfirma geführt. Sie sei deshalb rechtlich Leiharbeitnehmerin und habe Anspruch auf Auskunft über das Gehalt der Kollegen und eine entsprechende Vergütung.

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