Der Fall: Mehr Leiharbeitskräfte als Arbeitnehmer
Die Mitarbeiterin eines bundesweit tätigen Callcenters arbeitete an einem Standort mit 45 Beschäftigten. Der größte Teil ihrer Kollegen bestand jedoch aus Leiharbeitnehmern mit einem deutlich höheren Gehalt. Weil außerdem die Führungskräfte des Standorts Leiharbeitskräfte waren, meinte die Mitarbeiterin, der Standort werde von der Zeitarbeitsfirma geführt. Sie sei deshalb rechtlich Leiharbeitnehmerin und habe Anspruch auf Auskunft über das Gehalt der Kollegen und eine entsprechende Vergütung.