Frage:
Eine Mitarbeiterin hatte im vergangen Jahr einen Arbeitsunfall und bezieht mittlerweile Verletztengeld. Sie ist bisher einmal operiert worden und eine zweite OP steht im Raum. So wie es sich darstellt, wird sie im bisherigen Bereich nicht mehr arbeiten können. Meine Frage dazu ist, ob wir hier eine Kündigung aussprechen können, obwohl sie aufgrund des Betriebsunfalles Verletztengeld bezieht, oder auf was zu achten ist.