Derzeit gilt ja eine Freigrenze für Sachbezüge von 50 € pro Mitarbeiter und Monat. Wenn unsere Mitarbeiter bei uns in der Kantine monatlich 10 x ein kostenloses Mittagessen einnehmen, entsteht für jeden Mitarbeiter ein lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil in Höhe des amtlichen Sachbezugswertes für Mittagessen. Das sind im Jahr 2026 pro Monat 45,70 € (4,57 € x 10 Tage). Können wir hierauf die Sachbezugsfreigrenze von 50 € anwenden? Damit würden wir Lohnsteuer- und Beitragsfreiheit der Leistungen erreichen.