Midi- statt Minijob 2026: Wann sich eine Entgelterhöhung für Arbeitgeber und Mitarbeiter lohnt

Ab 1.1.2026 wurden durch die Anhebung der Minijobgrenze einige Mitarbeiter von Teilzeitbeschäftigten im Übergangsbereich automatisch zu Minijobbern. Davon betroffen sind alle Beschäftigten, die zwischen 556,01 € und 603 € verdienen und auch vorher schon verdient haben. Prüfen Sie, ob eine Entgelterhöhung für den Beschäftigten und Ihr Unternehmen vorteilhafter ist als der Minijobberstatus.

Britta Schwalm

03.02.2026 · 2 Min Lesezeit

Soll der Midijobberstatus von Mitarbeitern, die zwischen 556,01 € und 603 € verdienen, auch ab 1.1.2026 erhalten bleiben, muss Ihr Unternehmen eine Entgelterhöhung auf mindestens 603,01 € vornehmen. Für die Beschäftigten kann sich das lohnen, und zwar aus den folgenden Gründen:

  1. Midijobber profitieren von den Regeln des Übergangsbereichs. Sie zahlen geringere Beiträge. Nachteile bestehen für die Beschäftigten nicht.
  2. Für einen Minijobber zahlt Ihr Unternehmen Pauschalbeiträge, die sogar höher ausfallen können als die Sozialversicherungsbeiträge für einen Midijobber.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: