Midijobs 2025: So rechnen Sie Gehälter bis 2.000 € brutto jetzt rechtssicher ab

Ein Gehalt im sogenannten Übergangsbereich von 556,01 bis 2.000 € brutto pro Monat ist für Sie und Ihre Mitarbeiter attraktiv: Ihre Mitarbeiter sparen Sozialversicherungsbeiträge ohne Einbußen bei der späteren Rente. Sie als Arbeitgeber haben eine Kostenersparnis gegenüber den teuren Minijobbern. Allerdings ist die Abrechnung im Übergangsbereich kompliziert. Insbesondere zur Berücksichtigung der Kinderzu- und abschläge in der Pflegeversicherung, zu schwankenden Gehältern und zur Berechnung bei Kurzarbeit haben mich aktuell einige Fragen erreicht. Lesen Sie hier, wie Sie in jedem Fall richtig rechnen.

Britta Schwalm

18.04.2025 · 3 Min Lesezeit

Neue Minijobgrenze, neue Formeln

Das Besondere am Übergangsbereich ist, dass Sie die Sozialabgaben nicht vom Arbeitsentgelt (AE) des Mitarbeiters berechnen, sondern von den reduzierten beitragspflichtigen Einnahmen BE 1 und BE 2. Deren Berechnungsformeln ändern sich immer, wenn die Minijobgrenze und damit die untere Midijobgrenze steigt. Sie lauten seit 1.1.2025 vereinfacht:

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