Mit diesen 7 Spezialklauseln sichern Sie Ihre Rechte

Sie sollten die Vertragsfreiheit auch in Ihren Arbeitsverträgen nutzen. Diese Möglichkeit der individuellen Gestaltung hilft Ihnen, in besonderen Fällen auch ganz spezielle Regelungen zu treffen, etwa mit den folgenden Spezialklauseln.

Britta Schwalm

25.08.2025 · 6 Min Lesezeit

Klausel Nr. 1: Vertragsstrafe bei Vertragsbruch

Heutzutage hat der Bewerber die Qual der Wahl. Er kann sich oft den Arbeitsplatz und Arbeitgeber aussuchen. Wenn Sie Pech haben, liegt Ihnen zwar ein unterzeichneter Arbeitsvertrag vor, der neue Mitarbeiter erscheint aber erst gar nicht.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: