Sollen Beschäftigte nach Spanien entsendet werden und sind sie dort insgesamt mehr als 8 Tage tätig, muss die Entsendung vorher gemeldet werden. Im Fall der Arbeitnehmerüberlassung ist die Vorabmeldung ab einem Tag Beschäftigung nötig. Bisher konnte eine entsprechende Meldung in Spanien ziemlich kompliziert werden: Jede der 17 autonomen Regionen hatte ein eigenes Meldeverfahren. Das hat sich nun geändert. Spanien hat ein zentrales Online-Portal für Entsendemeldungen freigeschaltet. Es heißt Ley45 und ist zu finden unter https://oeitss.mites.gob.es/RECD45Portal/login. Dort können Sie Entsendemeldungen für alle Regionen Spaniens zentral und digital einreichen.
ACHTUNG
Um die Entsendemeldung abzusetzen, müssen Sie Ihr Unternehmen registrieren. Auch dieser Vorgang ist jetzt einfacher. Sie brauchen anders als bisher kein spanisches digitales Zertifikat mehr. Nötig ist ein Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und die digitale PIN zum Ausweis.