Der Vorwurf des Mobbings am Arbeitsplatz wird von Mitarbeitern, die sich schlecht behandelt fühlen, schnell erhoben. Sobald Sie davon erfahren, sind Sie in der Pflicht und müssen handeln. Es kommt aber maßgeblich darauf an, wie konkret die Vorwürfe des Mobbingopfers sind und ob tatsächlich Mobbing vorliegt. Im nachfolgenden Fall waren die Vorwürfe des Mitarbeiters zu wenig konkret und zu allgemein gehalten, wie das Urteil zeigt (Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein, 11.10.2023 6 Sa 48/23g).
Der Fall: Mobbingvorwürfe in der Zahnarztpraxis
In diesem Fall gab es Streit über die Zahlung von Schmerzensgeld. Die Mitarbeiterin, eine Zahnarzthelferin, hatte behauptet, dass ihre Arbeitskolleginnen sie gemobbt hätten und der Arbeitgeber nichts dagegen unternommen habe. Die Mitarbeiterin hatte Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 40.000 € gefordert und schließlich vor dem Arbeitsgericht eingeklagt. Vorher hatte ihr der Arbeitgeber bereits gekündigt. Ihre Kündigungsschutzklage blieb erfolglos.