Motivation pur: die beliebtesten lohnsteuer- und beitragsfreien Extras 2025

Erhalten die Mitarbeiter Ihres Unternehmens eine Entgelterhöhung, bleibt den Beschäftigten nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen nicht viel davon übrig. Anerkennung ist für die Motivation der Mitarbeiter aber enorm wichtig. Die Lösung des Problems sind Entgelt-Extras, die lohnsteuer- sowie beitragsfrei bleiben. Sie kosten Ihr Unternehmen nicht viel und der Beschäftigte erhält sie brutto gleich netto. Auch 2025 gibt es dafür wieder zahlreiche Möglichkeiten. Lesen Sie hier, worauf Sie nach aktuellen Vorgaben achten sollten.

Britta Schwalm

22.04.2025 · 3 Min Lesezeit

Für sämtliche Leistungen, die Mitarbeiter Ihres Unternehmens erhalten, müssen Sie die Lohnsteuer- und die Beitragspflicht korrekt beurteilen. Dabei folgt das Sozialversicherungsrecht dem Steuerrecht. Ist eine Leistung lohnsteuerpflichtig, ist sie auch sozialversicherungspflichtig. Umgekehrt gilt: Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) sind alle einmaligen Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse und ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt werden und lohnsteuerfrei sind, nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen und damit beitragsfrei.

TIPP

Einige lohnsteuerpflichtige Zugaben können Sie pauschal versteuern und damit ebenfalls Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung erreichen.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Mein Personalwissen‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Beiträge, Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!