FRAGE
In letzter Zeit sind wiederholt Mitarbeiter mit der Bitte um Sonderurlaub für Handwerkertermine auf uns zugekommen. Mal ging es um den Glasfaseranschluss, dann um eine Möbelanlieferung, ferner um einen Wasserrohrbruch. Müssen wir in solchen Fällen bezahlten Sonderurlaub gewähren?