Die Freistellung ist weder als Wochenende noch als Urlaub zu werten
Von daher dürfte die Forderung Ihres Mitarbeiters im Wesentlichen berechtigt sein. Wenn Sie die Nutzung der Tankkarten nur für Wochenenden und den Urlaub verboten haben, fallen andere Zeiten, in denen der Mitarbeiter nicht für Sie arbeitet, nicht unter dieses Verbot.
Allerdings sollten Sie jetzt nicht einfach alle Tankquittungen übernehmen. Haben Sie dem Mitarbeiter zu Beginn der Freistellung Urlaub erteilt? Dann brauchen Sie Tankquittungen aus dieser Zeit nicht zu bezahlen. Dasselbe gilt, wenn Ihr Mitarbeiter während der Freistellung an Wochenenden getankt hat. Es lohnt sich also für Sie, das Datum jeder Tankquittung einzeln zu prüfen.
Präzisieren Sie Ihre Dienstwagenordnung
Regeln Sie für die Zukunft ausdrücklich, dass die Tankkarten auch im Fall der Freistellung von der Arbeit zurückzugeben sind.